Persönlichkeitsrecht = Persönlichkeitspflicht

Ich will nur mal ganz kurz was notieren zum Verhältnis von Post-Privacy und Anonymität.

Es bieten sich auf den ersten Blick zwei naheliegende Möglichkeiten an, das Verhältnis von uns Post-Privacy-ioten zur Debatte um Anonymität im Internet zu bestimmen.

Erste Möglichkeit: Post-Privacy und Anonymität schließen sich aus. Wo es keine Geheimnisse gibt, gibt es auch keine Geheimhaltung der Namen mehr. Deshalb sind die Post-Privacy-ioten Feinde der Anonymität im Netz. Der Bundesinnenminister und die Spackeria, wir sind beste Kumpels!

Zweite Möglichkeit: Da tummeln sich ja viele Netz-Libertäre auch in der Post-Privacy. Das sind traditionell Anonymitäts-Fans, also auch jetzt noch. Aber Anonymität und Post-Privacy toll finden, das beißt sich doch. Also entweder seid ihr total inkonsequent, oder ihr trommelt nur grad immer für das, was grad Aufmerksamkeitssturm kriegt!

Kann beides Treffer landen, je nachdem, wen man damit meint. Als Spackeria machen wir uns bekanntermaßen unangreifbar, indem wir Einzelne vorschicken, die unser Programm auf den Tisch knallen, und dann, wenn an dem Programm herumkritisiert wird, flüchten wir uns hinter „ja das ist ja nur eine Einzelmeinung“. Find ich auch ganz spaßig so: Wer lieber Körper falsch beweisen möchte als Argumente, darf ruhig verwirrt werden. Körper sind eh nur eine Illusion.

Dritte Möglichkeit

Um mal das Konzert der unterschiedlichen denkbaren Positionen zu bereichern, versuche ich mich an der Formulierung einer dritten (von der ich schon jetzt weiß, dass sie voraussichtlich nicht jeder teilt, der sich Spacko nennt; nur mal so als Vorwarnung an die Spackeria-Identitäts-Freunde):

Wir (meint er damit das faschistische „Wir“? Wer weiß!) von der Post-Privacy-Fraktion sind große Fans allgemeiner Unreguliertheit im Netz. Deshalb stemmt sich Einiges bei uns gegen zentrale Regulierungs-Bemühungen zum Beispiel seitens des Datenschutzes. Wir sind gegen alle Maßnahmen, den Kommunikationsfluss allgemein zu behindern — einschließlich solcher, die auftreten als Schutz der Privatsphäre. Wir glauben, dass Datenschutz immer mehr Regelungs-Gewalt auffahren müsste, um seine Ziele unterm ansteigenden Kommunikationsfluss des Netzes zu verteidigen. Vor die Wahl gestellt zwischen strengerer Regulierung der Kommunikation und der Kapitulation vor der Post-Privacy entscheiden wir uns: für die Post-Privacy.

Aber auch Realnamenszwang ist Regelungswut gegenüber dem Kommunikationsfluss. Kommunikations-Akte nur noch zulassen, soweit sie auf bürgerliche Identitäten zurückgebunden werden können, ist Einschränkung der Kommunikations-Freiheit. Den Leuten vorschreiben, wie sie sich zu nennen haben, ist Einschränkung der Kommunikations-Freiheit. Wenn wir gegen strengere allgemeine Regulierung der Kommunikation sind, sind wir auch gegen einen Realnamenszwang.

Das heißt nicht, dass wir bereit sind, uns in jedem Fall schützend vor ein Recht auf Anonymität zu stellen. Nur: Wer auf Anonymität setzt, schreibt falsche Namen in Eingabefelder und achtet vielleicht auf die Verschlüsselung seiner Kommunikationswege. Er macht damit noch nicht dem Rest des Netzes Vorschriften, was es darf und was nicht. Sich ein Pseudonym oder ein Autonym geben, ist nicht dasselbe wie das Wegpixeln von Innenstädten. Anonymität richtet sehr viel weniger Schaden an in den Freiheiten, von denen die Post-Privacy-Spackeria träumt, als beispielsweise EU-Gesetze zum „Recht auf Vergessen“. Anonymität verhält sich gegenüber den von uns gewünschten Freiheiten des Netzes einigermaßen neutral.

Deine persönlichen Post-Privacy-Taktiken können bisher einigermaßen friedlich ko-existieren mit meinen persönlichen Anonymitäts-Taktiken. Eine Ausweitung der Post-Privacy-Zone macht wirkungsvolle Anonymität vielleicht schwerer, aber Post-Privacy fühlt sich ihrerseits von den persönlichen Bemühungen um Anonymität kaum angegriffen: Das kreative Ausfüllen von Eingabefeldern ist etwas anderes als das Durchdrücken drakonischer Daten-Gesetze. Es gibt keine akuten Gründe, im Namen der Post-Privacy-Freiheiten auf einen Angriff gegen persönliche Anonymitäts-Taktiken zu blasen. Wenn eine wachsende Post-Privacy der Wirksamkeit persönlicher Anonymitäts-Taktiken letztlich den Boden entzieht, dann ist das halt so — aber wozu gezielt nachhelfen?

Tatsächlich scheinen die Fronten andere. Die großen Datensilos wie Facebook oder Google Plus gewähren ihren Nutzern eine Illusion informationeller Selbstbestimmung, indem sie ihnen umfangreiche Privatsphären-Einstellungen gewähren. Gleichzeitig sind es diese Datensilos, die Realnamenspflicht durchzufechten versuchen. Neben ihrer Gier, die Daten ihrer Kunden kenntnisreicher zu werbevermarkten, fällt ihnen auch ein durchaus Privacy-taugliches Argument für die Realnamenspflicht ein: Wer seine Privatsphäre schützen will, muss wissen, wer das ist, an den er seine Mitteilung weiterreicht — er muss die Leute identifizieren können, mit denen er es zu tun hat; und da ist die härteste (weil letztlich mit staatlicher Beglaubigung via Ausweis-Einfaxen überprüfbare) Referenz nunmal immer noch der bürgerliche Name.

Auch der Staat, der Persönlichkeitsrechte im Netz zu garantieren verspricht mit seiner Gewalt, ist derselbe, aus dessen Reihen immer wieder ein Ende der Anonymität im Netz verlangt wird — um die dortige Anarchie zurückzudrängen, die ja u.a. auch das ist, was die Durchsetzung von Persönlichkeitsrechten erschwert. In beiden Fällen geht Persönlichkeitsrecht also mit Persönlichkeitspflicht einher.

Ich bin ein großer Freund der Anarchie im Netz. Ich lasse sie mir weder durch regulative Erzwingung von Privacy, noch durch regulative Erzwingung von bürgerlichen Namen einschränken.

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30 Antworten zu Persönlichkeitsrecht = Persönlichkeitspflicht

  1. Merovius schreibt:

    Möglichkeit vier: Wir sind gar nicht datenschutzkritisch, sondern kritisieren falsche oder zumindest problematische Folgerungen daraus.
    Das ist natürlich ein dramatisches Einverständnis. Es würde nämlich bedeuten, sein catchy Namen zu verlieren. Man müsste auf einmal einen Diskurs eingehen, weil man – statt ein Schirmwort als Feindbild zu definieren – auf einmal Einzelmaßnahmen bewerten und eine Rechtsgüterabwägung tun muss. Man würde damit dann auch dieses tolle Gefühl als Einzelkämpfer gegen den Rest der Netzcommunity verlieren: „Ihr seid gegen uns aber wir sind so richtig rebellisch gegen den Wind segelnd und so“. Denn man wäre dann ja auf einmal konstruktiv und auf der Seite der Leute, gegen die man derzeit polemisiert. Man würde letzten Endes eingestehen, dass die „Datenschutzkritische Spackeria“ nicht mehr als ein Spielplatz war, auf dem man ein paar Monate seine persönlichen Geltungsbedürfnisse befriedigen konnte.

    Auf der anderen Seite: Man würde auch auf einen Schlag _alle_ Widersprüche beseitigen, in die man sich andauernd verwickelt durch diese bescheuerte selbstgewählte Radikalisierung. Auf einmal ist es gar kein aufzulösendes Problem mehr, wie man sein Unbehagen der Klarnamenspflicht versucht, mit dem Ablehnen von informationeller Selbstbestimmung zu vereinbaren – schließlich leht man sie ja gar nicht mehr ab!

    Was ich sagen will, ist: Geht doch mal bitte _endlich_ in euch – so _wirklich_ in euch – und überlegt euch, ob ihr wirklich so ein Problem mit Datenschutz habt. Dass eine solche Allaussage Widersprüche aufwirft, sollte spätestens jetzt klar sein. Zumal dieser Beitrag gar nicht darlegt, warum dieser Widerspruch aufgelöst ist. Er legt nur da, dass es weitere Punkte gibt, die _trotz_ dieses immer noch bestehenden Widerspruchs _auch_ Gründe gibt, _nicht_ für eine Klarnamenspflicht zu sein. Im Wesentlichen ist dieser Artikel eine sehr ausführliche Formulierung von genau dem, was ich bereits von Beginn an vorwerfe: Gegen „Datenschutz“ zu sein, weil damit unsinnige Gesetze falsch begründet werden, ist, wie gegen Supermärkte zu sein, weil man da Alkohol kaufen kann, der dann zu Kindesmisshandlung führt – vollkommen idiotisch und an der falschen Stelle ansetzend. Von der Warte her – schön, dass es endlich mal jemand einsieht und hier so öffentlich darstellt.

    • Danke für diesen Betrag… ich habe nie so wirklich verstanden, was uns diese Post-Privacy-Bewegung verklickern will und plomlompom macht das auch nicht klarer.
      Ein radikales „Dagegen“ macht als Selbstzweck allenfalls kurzfristig Sinn…spätestens jetzt scheint man sich zu verrennen.

    • plomlompom schreibt:

      Ich bin all for Güterabwägung. Ich gucke, welche Güter mir wichtig sind und wäge sie ab. Der Datenschutz ist mir nicht sehr wichtig. Deshalb fallen meine Abwägungen meist gegen ihn aus.

      Ich bin vermutlich ein größerer Fan von Anonymität als von Datenschutz. Ich halte die beiden nicht für dasselbe.

      Verpixelungsrecht, Recht auf Vergessen, digitaler Radiergummi — ja, im Namen des Datenschutzes treten eine Menge bescheuerter Ideen auf. Ist es unfair, ihn dafür verantwortlich zu machen? Nö, wieso. Die leiten sich alle geradlinig aus der ziemlich absurden Rechts-Idee der „informationellen Selbstbestimmung“ ab, für die er nach wie vor einsteht.

      Und das, was tatsächlich z.B. im Telemediengesetz steht? Well, „Vollzugsdefizit“, wie Peter Schaar so schön sagt. Gut, dass der deutsche Datenschutz so wenig Konkretes in der Hand hat, um sich durchzusetzen. Er würde sonst viel Schaden anrichten.

      Also warum soll ich nochmal für Datenschutz sein? Entweder, er scheitert. Oder seine Ideen sind bescheuert. Was genau hat er für sich sprechen, außer, „in einer idealen Welt klänge das auf den ersten Blick vielleicht noch einer guten Idee“?

      Anonymität im Netz dagegen ist eine technische Praxis, die natürlich nicht hundertprozentig funktioniert, aber doch im Großen und Ganzen immer noch sehr gut.

      • Merovius schreibt:

        „Ich bin all for Güterabwägung. Ich gucke, welche Güter mir wichtig sind und wäge sie ab. Der Datenschutz ist mir nicht sehr wichtig.“
        Dann hast du nicht verstanden, was Rechtsgüterabwägung bedeutet. Die kann nämlich nie auf einem „ich finde“ basieren. Das ist die größte Kritik an euch Spackos (und ja, ich benutze das als Schimpfwort). Dass ihr den Wahnsinn besitzt, aus eurem eigenen Unwillen, eure Grundrechte wahrzunehmen, herzuleiten, dass andere nicht das Recht dazu haben. Und es ist das einzige, was mich von euch unterscheidet (ich nehme mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch nur begrenzt war und stehe sehr offen im Netz. Aber ich bin nicht so bescheuert, das deshalb auch von anderen zu fordern).

        „Verpixelungsrecht, Recht auf Vergessen, digitaler Radiergummi — ja, im Namen des Datenschutzes treten eine Menge bescheuerter Ideen auf.“
        Genauso wie aus dem Recht auf Diskriminierungsfreiheit, aus dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, aus der Unabhängigkeit von Forschung und Lehre, aus dem Föderalismusprinzip… eben aus _jedem_ Grundpfeiler unserer Demokratie. _Deshalb_ ist eure Argumentationsweise bescheuert. _Deshalb_ ist es einfach idiotisch, für eine Abschaffung von Datenschutz einzutreten. Eben _weil_ ihr keine Rechtsgüterabwägung macht. Du demonstrierst hier nur uninformiertheit und dass eure gesamte so genannte „Bewegegung“ eben aus der Hüfte geschossen ist, ohne groß nachzudenken.
        Ich hab oben versucht, dir einen Rettungsanker zuzuwerfen, dir eine Möglichkeit zu geben, dein Gesicht zu wahren, indem du zeigst, dass dir politische und juristische Realitäten bewusst sind. Schade.

        „Und das, was tatsächlich z.B. im Telemediengesetz steht? Well, „Vollzugsdefizit“, wie Peter Schaar so schön sagt.“
        Aus einem Vollzugsdefizit auf eine mangelnde Existenzberechtigung des zugrundeliegenden Rechtes zu schließen ist schlicht dumm. Ich verstehe ernsthaft nicht, wie man dazu kommen kann. Mit so einer Argumentation ließe sich doch alles von Diebstahl bis Vergewaltigung legalisieren. Mal ganz ehrlich wer schreibt eure Texte? Auf sowas kann ein erwachesener denkender Mensch doch nicht kommen? *kopfschüttel*

        Naja, ich bin jedenfalls raus. Ein weiteres Beispiel dafür, dass es noch nie einen Spacko gegeben hat, der in der Lage war, einen kohärenten Gedankengang zusammen zu schreiben. Wenn die Medien euch nicht so verdammt viel Bühne geben würde um euren Mist zu verbreiten, könnte man wenigstens getrost Irre Irr sein lassen und sein Leben leben… meh.

        • plomlompom schreibt:

          1. Ich habe nicht gesagt, dass ein Vollzugsdefizit ein Gesetz delegitimiert. Ich habe gesagt: Es ist gut, dass es das Vollzugsdefizit gibt, sonst wäre das Gesetz unerträglich. Die spannende Frage wäre natürlich, was das Gesetz trotz Vollzugsdefizit noch bewirkt — und wie wir das bilanzieren.

          2. Warum sollte ich meine Position entlang des Grundgesetzes formulieren? Die Verfassung schreibt doch nicht vor, dass wir Verfassungspatrioten sein müssen. Das Grundgesetz kann ja gerne für sich seine Güter so und so abwägen und die und die für wichtig befinden. Das heißt nicht, dass ich das für mich auch muss.

          3. „Grundpfeiler unserer Demokratie“, jaja. Vor zweitausend Jahren war Sklavenhaltung auch ein Grundpfeiler der Demokratie. Nichts ist in Stein gemeißelt. Alles muss immer wieder geprüft und hinterfragt und neu austariert werden.

      • Merovius schreibt:

        (Oh, einen hab ich doch noch: „Verpixelungsrecht“? What the fuck? Hab ich damit auch ein „Overnight-Express-Recht“ bei Amazon? meh)

        • plomlompom schreibt:

          Es gibt vielleicht kein Gesetzes-Text dazu, aber Gesetze und Wirklichkeit sind eben zwei paar Schuhe. Der staatliche Datenschutz hat Google das Verpixelungsrecht abgenötigt. Und nötigt es mit Verweis auf Google als Präzedenz jetzt z.B. auch Microsoft bei seinem StreetSide ab. Also ja, es mag kein gesetzlich verbrieftes Verpixelungsrecht geben. Faktisch gibt es das aber — durchgesetzt mit staatlichem Druck — durchaus.

          • Merovius schreibt:

            [citation needed]

          • plomlompom schreibt:

            „[citation needed]“

            z.B.:

            „Das BayLDA hat bereits im Vorfeld Gespräche mit Microsoft über die Pläne zu Street Side geführt. Dabei hatten sich beide Parteien eigentlich auf einen Vorab-Widerspruch geeinigt. Gegenüber Microsoft erklärte die Datenschutzaufsicht, dass sie grundsätzlich keine Einwände gegen den Dienst erheben werde. Allerdings habe sie auch darauf hingewiesen, dass ohne einen Vorab-Einwand die Veröffentlichung der Aufnahmen als rechtswidrig angesehen werden. Deshalb werde das BayLDA die Veröffentlichung gegebenenfalls durch Erlass einer entsprechenden Anordnung untersagen. Weiter geht das BayLDA davon aus, dass Microsoft deshalb Widersprüche, die bereits jetzt eingehen auch umsetzen wird und die entsprechenden Häuser nur verpixelt in Street Side darstellt.“

            http://www.netzwelt.de/news/86213-schlimmer-street-view-datenschuetzer-kritisieren-microsoft-street-side.html

            Und bekanntlich ist Microsoft dann eingeknickt.

  2. „Das heißt nicht, dass wir bereit sind, uns in jedem Fall schützend vor ein Recht auf Anonymität zu stellen.“

    Schade. Verwendung von Pseudonymen könnte ein gewisses Maß an Datenschutz mit so wenig wie möglich staatlicher Regulierung ermöglichen und eine Brücke zwischen Post-Privacy und informationeller Selbstbestimmung herstellen.
    Um das zu verstehen müsste man sich aber die Mühe machen, zwischen Anonymität und verschiedenen Abstufungen der Pseudonymität zu unterscheiden, zwischen staatlicher Regulierung (Innenminister Friedrich) und privatwirtschaftlichem Opportunismus (G+,Facebook) differenzieren.

    Ich kann dir leider nicht abnehmen, ein „großer Freund der Anarchie im Netz“ zu sein während du darauf wartest, dass „Post-Privacy der Wirksamkeit persönlicher Anonymitäts-Taktiken letztlich den Boden entzieht“. Eine gesetzlich verbriefte Möglichkeit zur Pseudonymität muss als kleinster Gemeinsamer Nenner gefordert oder zumindest erwägt werden, alles andere halte ich für ideologische Verblendung.

  3. flexi schreibt:

    Der Post zeigt ja schon ein wenig Menschenverstand.
    Aber warum dann überhaupt „Post-Privacy“?
    Warum nicht einfach „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“?
    Es gibt Daten von mir, die ich einfach nicht preisgebe, meist auch nicht im RealLife. Und ich geh jede Wette ein, dass ist bei den „Spackos“ genauso. Also: was soll die ganze Aufregung?

  4. kadekmedien schreibt:

    Der Artikel beruht auf der Verwechslung von Pseudonymität und Anonymität. Es sind zwei verschiedene Dinge. Zwei. Verschiedene. Dinge.

    Anonymität kann sich nur schlecht hinter Pseudonymität verstecken, da das gewählte Pseudonym unentwegt gewechselt werden müsste, um sich nicht adressierbar zu machen. Letztlich flöge der Anonyme durch andere Merkmale – Themenwahl, Wortwahl, Denkweise usw. – doch noch auf.

    Pseudonym ist überhaupt gar nicht anonym, eben weil es adressierbar ist. Es ist einfach nur ein anderer als ein bürgerlicher Name, aber immerzu bleibt die gleiche Person adressierbar. Es handelt sich um einen Fall von informationeller Selbstbestimmung. Und der ist – falls es sowas überhaupt gibt – immer auch post-privat.

    • plomlompom schreibt:

      Wenn ich „Anonymous“ ins Namensfeld schreibe, bin ich dann anonym oder pseudonym?

      • kadekmedien schreibt:

        Selbstverständlich pseudonym.

        • plomlompom schreibt:

          Wenn ich „Anonymous“ anspreche, spreche ich also nach deinem Argument immer die gleiche Person an?

          • kadekmedien schreibt:

            Nein. Das habe ich ja versucht in meinem ersten Kommentar zu erläutern. Wenn »Anonymous« mehrfach in einem Thread unter »Anonymous« kommentiert, und die Themen- und Wortwahl auf die gleiche Person schließen lässt, macht sich diese Person unter dem Pseudonym »Anonymous« adressierbar (was zusätzlich über die anzugebende Mailadresse sowie die übermittelte IP stattfindet).

            Um das Pseudonym »Anonymous« tatsächlich anonym nutzen zu können, dürfte jeder es nur einmal verwenden. Es bestünde dann immer noch die Möglichkeit, über die Mailadresse und IP Rückschlüsse zu ziehen. Sollte jemand darauf aus sein anonym bleiben zu wollen, müsste er auch die ändern, sowie seine Denke, Ausdrucksweise usw.

            Wenn es davon dann in einem Tread mehrere gäbe, die sich tarnten und »Anonymous« nennten, hättest Du es mit anonymen Nutzern zu tun. Aber erst dann, und das ist sehr unwahrscheinlich.

            Anonym ist die völlige Abwesenheit von Adressierbarkeit. Also kein Name, kein Pseudonym, keine Mailadresse, keine IP. Einfach nur ein Kommentar. – Und selbst bei diesem ließe sich wegen Wortwahl, Denke usw. bei genauer Beobachtung nach einiger Zeit Rückschlüsse auf eine – wenn auch unbekannte – Person ziehen. Sie erhielte dann in Deinem Kopf Adressierbarkeit (nach dem Motto: das ist ja derundder, der soundso tickt …) und verlöre somit seine (völlige) Anonymität.

  5. monologeMonoLoge schreibt:

    Genau. Das heißt: Postgeheimnis. Und ist was anderes, als das hier bemühte Post- Schwein- auf- der-Leiter-Dingsda. Nämlich, dass niemand das Recht hat, Briefe etc. zu öffnen, wenn ich nicht da bin. Namen preisgeben? Auf Briefen, Päckchen und Paketen steht der Absender – oder?! Um hier einen Kommentar abzugeben, muss ich meine mail-Adresse angeben – wozu?

    • plomlompom schreibt:

      „Um hier einen Kommentar abzugeben, muss ich meine mail-Adresse angeben – wozu?“ Gute Frage! Hab ich gleich mal in den Spackeria-IRC gestellt. Ich finde das albern mit der E-Mail-Adressen-Pflicht. Als ob Spam-Bots keine E-Mail-Adressen hätten, die sie angeben können.

  6. Weirdo Wisp schreibt:

    Und warum darf ich nun meinen „Namen“ unkenntlich machen, quasi verpixeln, aber nicht mein Haus im Grünen?

    • plomlompom schreibt:

      Es ist ein Unterschied, ob du das Netz mit Informationen bereicherst, die jemand, der Realnamen erwartet, evtl. unvollständig nennen könnte — da fehlt ja der Name! –; oder ob du aktiv dafür wirkst, Informationen aus dem Netz zu entfernen oder zu verbieten, dass sie eingestellt werden.

  7. doodi schreibt:

    Irgendwie fällt mir beim lesen dieses Eintrags das Wort „Wendehals“ ein. Argumentativ auf ähnlichem Niveau wie das gebrabbelt vieler Ostdeutscher Politiker nach der Wende – die eigene Position verlassen ohne sie wirklich verlassen zu wollen um Sympathie zu erheischen und sich wieder ins Gespräch zu bringen – ihr wahrt für Postprivacy bevor ihr dagegen wahrt. Es steht in eurem Namen ihr habt euch mehrfach gegen Anonymität im Netz geäussert und zwar radikal – ich erinnere hier auch nochmal an den ersten Spiegel Artikel zu dem Thema – da wurden die die für ein anonymes Netz eingetreten sind verhöhnt und ausgelacht. Jetzt wo sich die falschen Politiker hinter Eure Vorgedrungen stellen und nach drakonischen Gesetzen rufen und damit für Euch ein Imageschaden einhergeht meint ihr auf einmal „ach das war gar nicht so gemeint – wir sind doch nur für ein freies Netz“ – das ihr da dann auch noch auf „Deregulierung“ pocht ist dann nur noch das iTüpfelchen – weil Deregulierung sich ja so gut bewährt hat als Konzept in den vergangen Jahren.

    • plomlompom schreibt:

      Jetzt zeig doch mal genau auf, wo der obige Text im Widerspruch stehen soll zu welchem früheren Spackeria-Text. Tipp: Wörtliche Zitate helfen bei der Glaubwürdigkeit.

  8. forenwanderer schreibt:

    Das ist erst mal eine Zustandsbeschreibung, wie der Begriff schon sagt, nach der Privatsphäre. Gleichzeitig ist es auch eine Utopie, die Idealvorstellung einer Gesellschaft, die Privatsphäre nicht mehr nötig hat, weil es keine Diskriminierung mehr gibt.

    Das ist ein Auszug aus dem Interview, welches Julia Schramm anlässlich der Gründung der Spackeria dem Spiegel- Online gegeben hat. Ich schätze Julia sehr, allerdings nicht ihre Spackeria- Ideologie, die vor Widersprüchen nur so strotzt. Das wird deutlich, wenn man den Artikel komplett verfolgt: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,749831,00.html

    Im Internet ist es eben vorbei mit der Privatsphäre, darüber sollte man sich klar sein. Schon der Begriff Datenschutz gaukelt eine falsche Sicherheit vor, die es praktisch nicht mehr gibt. Die einzige Alternative ist, anonym zu surfen.

    Ist Post Privacy nun eine „Zustandsbeschreibung“ oder eine „Utopie“ ? Beides kann es nicht sein, da die Bedeutung beider Wörter krasse Gegensätze darstellen. Meinetwegen eine „utopische Zustandsbeschreibung“, was aber bedeuten würde, dass der jetzige Zustand ein völlig anderer wäre. Läßt man sich diese Aussage nochmals durch den Kopf gehen, kann man nur zu dem einen Schluss kommen, dass sie hier kompletten Blödsinn geredet hatte.
    In einigen Sätzen später gibt Julia dann doch zu, dass Anonymität immerhin noch gegen die angeblich nicht mehr existierende Privatsphäre helfen kann. Das ist erneut ein eklatanter Widerspruch im selben Satz.
    Das Interview als Ganzes impliziert dem interessierten Leser eine große Offenbarung: Datenschutz kann man sich schenken, da im Internet keine Privatspäre herrscht. Daran etwas ändern zu wollen, ist sinnlos und der Mühe nicht wert. Und so werden fortan die Spackos als Flower-Power Hippies des Netzes wahr genommen. Jetzt wieder zum Artikel von plomlompom:

    Anonymität verhält sich gegenüber den von uns gewünschten Freiheiten des Netzes einigermaßen neutral.

    Anonymität verhält sich zunächst mal überhaupt nicht. Es handelt sich nicht um eine Person, die handeln kann oder ein Element, das seinen Aggregatzustand wechselt. Sie ist bestenfalls ein Zustand, den viele Leute aus gutem Grund anstreben. Sie beeinflusst auch keine Freiheiten des Netzes, das tun die Leute, die der Ideologie der Spackeria folgen und ihre Privatsphäre aufgeben. Im Grunde würde diese gewünschte „Utopie“ der Spackos deren Freiheiten deutlich einschränken. Anonymität ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Wer den Datenschutz kritisch betrachtet und für nicht mehr zeitgemäß erachtet (was ich übrigens tue), müsste eigentlich die Anonymität im Netz als schützenswert erachten. Das ist offensichtlich nicht der Fall:

    Ich bin ein großer Freund der Anarchie im Netz. Ich lasse sie mir weder durch regulative Erzwingung von Privacy, noch durch regulative Erzwingung von bürgerlichen Namen einschränken.

    Hiermit schließt sich der Kreis und plomlompom scheint doch noch etwas an Anonymität zu liegen. Entweder ist er kein Spacko, wie man einen solchen definiert oder die Spackeria redet viel um den heißen Brei herum, ohne bisher einmal vernünftige Ansätze hervorgebracht zu haben. Die „zweite Möglichkeit“ trifft meines Erachtens von den 3 von plomlompom vorgegebenen zu…

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  11. Felix Rauch schreibt:

    „Ein weiteres Beispiel dafür, dass es noch nie einen Spacko gegeben hat, der in der Lage war, einen kohärenten Gedankengang zusammen zu schreiben.“

    Wenn ich nicht inhaltlich sowieso schon auf Spacko-Linie wäre, würde mich spätestens die Tatsache, dass die Spackenfresser den obigen Ton einer sachlichen Auseinandersetzung vorziehen, in die Arme der Internetexhibitionisten treiben.

    Leute, kommt doch mal runter. Wenn wir Spackos wirklich so doof sind wie ihr immer tut, warum habt ihr es dann noch nötig, uns zu beleidigen? Das machen wir doch auch nicht mit euch, oder? Hab ich jedenfalls noch nirgendwo gelesen. Und hey, wir wollen euch euren Datenschutz gar nicht wegnehmen. Das macht die Technik ganz von alleine. Nur dürft ihr euch hinterher nicht beschweren, ihr hättet nichts geahnt. Jedenfalls nicht bei uns.

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