Vor einigen Tagen schaltete Google eine neue „Field Trial“ frei (unter einer Field Trial versteht Google potentielle neue Features in deren Test Nutzer einwilligen können): Die Gmail Search Field Trial.
Im Rahmen dieser Trial kann ein Nutzer oder eine Nutzerin einwilligen, dass die normale Google Suche auch den persönlichen Google Account durchsucht und Emails oder Dokumente auf dem Google Drive (früher Google Docs) findet. Die Google Suche wird so für den Suchenden oder die Suchende zu einem um Größenordnungen nützlicheren Dienst, da mehr relevante Inhalte mit weniger Aufwand zu finden sind.
Ein solches Angebot kann natürlich nur funktionieren, wenn Google seine verschiedenen Dienste (und damit auch die in diesen Diensten hinterlegten Daten) miteinander verknüpft: Googles Suchdienst spricht also mit dem Emaildienst um Ergebnisse aus ihm anzeigen und den Nutzer oder die Nutzerin auf diese weiterleiten zu können.
Diese Verknüpfung von Diensten ist aber gerade deutschen Datenschützern ein Dorn im Auge. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar forderte beispielsweise vor einigen Tagen:
„Die Verknüpfung von Nutzerdaten aus verschiedenen Google-Diensten zu einem umfassenden Metaprofil ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzerinnen und Nutzer wurden weder um Einwilligung gebeten, noch besitzen sie eine Widerspruchsmöglichkeit, sofern sie den Dienst weiterhin nutzen wollen.“
Wenn wir diese Forderung mal mit Verstand betrachten, enttarnt sie sich als eine eher absurde: Dem Nutzer oder der Nutzerin muss laut Schaar das Recht zustehen, sich aus dem Dienstangebot einer Firma genau die handvoll Features rauszuschneiden, die ihm oder ihr zusagen, der Rest darf nicht mit den Daten verknüpft werden.
Losgelöst von der praktischen Durchsetzungsunmöglichkeit dieser Forderung (Google könnte die Daten schon lange verknüpft haben ohne den Nutzer von dieser Verknüpfung durch bessere Dienste profitieren zu lassen) ist sie das Todesurteil für jeden kommerziellen Dienst: So wäre es plötzlich denkbar, dass Google mir Email, Dokumentenstorage und Suche anbieten dürfte, aber den Werbeanzeigedienst, welcher Teil des Paketes ist, nicht mit meinen Daten verknüpfen darf. Das Angebot Googles wäre damit nicht mehr finanzierbar, da die Werbeeinnahmen das restliche Angebot querfinanzieren. (Wie man dann Bezahldiensten das Abrechnen der eigenen Dienstnutzung untersagen würde, überlasse ich als Denksportaufgabe den geneigten Lesern).
Nun ist es vollständig legitim, einen Dienst aufgrund seiner Entwicklung oder der Veränderung seiner Features nicht mehr zu nutzen: Google verknüpft Daten auf eine Art, die mir nicht schmeckt, also nutze ich das Angebot eben nicht. Genauso wie ich ein Restaurant, welches nicht gut kocht, nicht mehr frequentiere. Doch zu behaupten, es müsse dem Nutzer erlaubt sein sich aus einem Gesamtangebotspaket nur die Rosinen rauspicken, ist absurd.
Vielleicht hilft es, einen Vergleich aus der physischen Welt zu ziehen: Wenn ein Restaurant ein Menü für zwei zu einem sehr attraktiven Preis anbietet, dann kann ich nicht darauf bestehen, für die Hälfte des Preises dasselbe Menü für mich alleine zu bekommen.
Daten über Dienstgrenzen hinweg zu verknüpfen kann dem Nutzer oder der Nutzerin einen massiv besseren Zugriff auf relevante Informationen bringen, das ganze Internet ist ursprünglich so gebaut worden. Künstlich zwischen ähnlichen Daten Grenzziehungen vorzunehmen ist nicht nur als Don-Quichote-esker Kampf gegen Windmühlen eher nutzlos sondern vor allem auch ein direkter Angriff auf die immanente Struktur des Internets als Verknüpfungsmaschine.
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Es ist aber Scheiße, weil es eindimensional ist. Wenn ich im Netz etwas für die Uni suchen will, will ich nicht in meinen Mails suchen, oder in dem Blödsinn, den meine Bekannten bei Google+ posten. Genauso wie die Google-Personalisierung: Wenn ich vorhin etwas zu Minecraft gesucht habe, heißt das nicht, dass ich bei der Suche nach wissenschaftlichen Texten solche Ergebnisse dazwischen haben will.