Die Privatsphäre und die datengeschützte Gesellschaft

Alle Beziehungen von Menschen untereinander ruhen selbstverständlich darauf, daß sie etwas voneinander wissen. – Georg Simmel 

In „Soziologie / Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung“ schrieb Georg Simmel im Jahre 1908 über das Geheimnis und die geheime Gesellschaft. Was sich nach einem alten Groschenroman für Verschwörungstheoretiker anhört, entpuppt sich aus heutiger Sicht als eines der interessantesten Belege für den ursprünglichen Umgang mit den Definitionen von den heute verwendeten Begriffen der „Privatsphäre/Öffentlichkeit“ und  „Datenschutz/Transparenz“.

Ohne diese Begriffe überhaupt zu erahnen oder zu erwähnen legt er speziell in seinen Exkurs über den schriftlichen Verkehr da, vor welchen Probleme sich unsere „vergesellschaftliche Welt“ mit dem Medium Internet befindet.

In seiner damaligen Weltanschauung waren Daten noch Briefe, Privatheit noch Geheimnisse und vielleicht gerade deswegen, ließ sich die Vorstellung der eigentlich schützenswerten Privatsphäre, wenn auch in einer für unsere Verhältnisse heute wundervoll verschwurbelten Schrift, noch ziemlich einfach auf den Punkt bringen.

Simmel war der Ansicht, dass eine Person, die sich mit einer anderen Person austauscht, nie die eigentliche Persönlichkeit präsentieren kann und wird, da nur das Geäußerte und Gezeigte das Bild prägen, was von einem im Verständnis des Anderen ankommt. Sein Ansatz war daher, dass Gesellschaft sich nur in der Art und Weise entwickeln kann, in dem jeder Mensch sich anderen Personen durch Worte und Leben offenbart.

Setzt man diesen Grundbaustein in unsere Zeit von Facebook, Google und Co. um, zeigt sich, dass Menschen bereit sind, mehr Wissen über die eigentliche Person in die Öffentlichkeit zu tragen, um anscheinend an der „globalisierten Vergesellschaftung“ teilzuhaben.

Wovon Georg Simmel jedoch durchgängig ausgegangen war, ist die zwischenmenschliche Offenlegung von Informationen aus der Privatheit, die – einmal im öffentlichen Raum – zwar nur an den Adressaten bestimmt waren, doch besonders im Bezug auf die Aussage „es wäre nur für den Adressaten bestimmt“, erst gesellschaftlich relevant wurden. Man überträgt dem Schützer dieser Information die Aufgabe, diese nur für sich zu verwenden und sie vor Dritten zu bewahren, doch warum gibt man sie dann erst überhaupt preis?

Jeder kennt sicherlich die Situation zwischen Kindern, die in einem ungefähren Gesprächsverlauf wie folgt wirken kann:

  • Kind A: Wer ist dein bester Freund?
  • Kind B: Natürlich Du!
  • Kind A: Und wie findest du Kind C?
  • Kind B: Nicht so gut wie Dich!
  • Kind A: Ich mag ihn auch nicht, dass bleibt aber unter uns, ja?

Treffen sich dann aber Kind A & Kind C oder Kind B & Kind C, wird das identische Gespräch geführt werden, nur die Freundschaftsverhältnisse werden getauscht. Allen ist bewusst, dass sie in einem anderen Kontext ein anderes Bild abgegeben haben und kommt es zu einem Streit, werden diese Informationen zu einer Art Druckmittel, die – obwohl inhaltlich als Lüge einzustufen – durch ihre Einstufung als „Geheimnis“ erst zu dieser Macht gelangen kann.

Nach der Ansicht von Simmel ist ein Geheimnis nur dann gesellschaftlich relevant, wenn es weiteren Personen unter gewissen Vorraussetzungen mitgeteilt wird. Warum sollte man sonst auch explizit  jemandem ein „Geheimnis“ mitteilen, wenn man nicht will, dass diese Person oder man selbst daraus einen gesellschaftlichen Nutzen zieht?

Somit ist auch ein geäußertes Geheimnis eine Bestandteil der Gesellschaft, da es zusammen mit den wahren oder gelogenen Äußerungen einer Person, zum Wissen über diese Person beitragen. Wir bauen unsere wichtigsten Entschlüsse auf ein kompliziertes System von Vorstellungen, deren Mehrzahl das Vertrauen, daß wir nicht betrogen wurden, voraussetzt.

Natürlich gibt es aus unserer heutigen Perspektive die angebliche Problematik der Zusammenführung von Informationen (Data Mining) und auch die Bewertung (Scoring) dieser, um neue Erkenntnisse in die bunte Welt der Werbebranche und Kreditinstitute zu bringen, doch welchen gesellschaftlichen Mehrwert haben diese Daten wenn sie zwar vor der einen Personengruppe geschützt, der Anderen aber durch Verkauf – wenn auch in anonymisierten Form – zugeführt werden?

Die Problematik die heutige Geheimnisbewahrer Vertreter des Datenschutzes haben, ist den Schutz von Daten zu gewährleisten. Die reine Masse der Daten, die technische Zugänglichkeit, die Verknüpfungsmöglichkeiten sind in seiner aktuellen Form einfach nicht schützbar, solange sie erhoben oder freiwillig bereitgestellt werden.

Den Umkehrschluss, den diese Seite ja als „Post-Privacy“-Ansatz vertritt ist der, dass wir in Georg Simmels Sinne eben nicht selbst geäußerte Geheimnisse schützen dürfen, sondern sie der Allgemeinheit zugänglich machen müssen. Der Unterschied der sich kristallisiert ist, dass man zwischen freiwilligen Äußerungen und staatlich erhobenen Daten unterscheiden muss.

Wenn man persönlich sich bereit erklärt, Dienste wie Google Latitude, Foursquare, Facebook und Co. zu nutzen, dürfen eben nicht diese Daten durch einen aus staatlicher Sicht geforderten Datenschutz unterfallen, sondern der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Erst durch den angeblichen Schutz dieser Daten und sie zu einem schützenswerten Geheimnis zu stilisieren, entsteht die Gefahr, die von Ihnen ausgeht, nämlich dass diese Daten in Hände fallen, in die sie nicht gehören. Werden sie von Anfang an der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, entsteht keine Gefahr, da keine Daten anfallen werden, die es zu schützen sich für die einzelne Person lohnt.

Datenschutz ist nicht immer Geheimnisschutz

Der Wunsch nach Datenschutz im Internet ist also nur dann berechtigt, wenn es um Informationen geht, die über die einzelne Person unter staatlichen Zwang erstellt werden und man ansonsten nicht bereit wäre, sie mit der Gesellschaft zu teilen.

Denn aus der eigentlichen Historie war Datenschutz der Gedanke, dass man sich vor dem Staat schützen muss und die von ihm mit Zwang erhobenen Daten nur dann Dritten zur Verfügung stehen, wenn man selber dazu gewillt ist, oder sie in einer anonymisierten Form durch „Data Mining“ als offenen gesellschaftlichen Mehrwert betrachten kann.

Anders als Datenschutz war die Privatsphäre in seiner eigentlichen Bedeutung der Schutzraum vor der gesellschaftlichen Öffentlichkeit, den man freiwillig nutzen konnte, um seiner freie Entfaltung der Persönlichkeit nachzugehen.

Privatsphäre war jedoch nie Persönlichkeitsentfaltung, wenn man sie mit einer anderen Person teilt, da auch die auf Vertrauen basierte Information an einen Anderen, immer ein Bestandteil der Gesellschaft war.

Die freiwillige Aufgabe der Privatsphäre

Wenn nun aber Datenschützer und der Staat die freiwillige Öffnung der Privatsphäre und der verstärkten Teilhabe an der Gesellschaft mit der eigenen Persönlichkeit mit dem Schutzinteresse begegnen, zeigt sich der Januskopf, der um die vielen Begriffe von Privatheit, Datenschutz, Transparenz, Öffentlichkeit, etc. entstanden ist.

Der Wegfall der staatlichen Datenhoheit und der daher als einziger Geheimniswahrer entstandenen Macht gegenüber den unfreiwillig erhobenen Informationen der einzelnen Personen und die Zunahme von freiwillig bereitgestellten Informationen an die Öffentlichkeit, führen zum Machtverlust, der nur aufrecht erhalten werden kann, wenn man bereit ist, diese Macht mit neuen Geheimniswahrern zu teilen.

Da aber Google, Facebook & Co. die von Nutzern freiwillig bereitgestellten Daten größtenteils frei zur Verfügung stellen oder gerade durch die freie Verfügbarkeitmachung dieser Daten ihre Geschäftsmodell legitimieren, muss durch eine heraufbeschworene ausgehende Gefahr dieser Dienste an der Gesellschaft, diese künstlich durch den geforderten Datenschutz herbeigeführt werden.

Die Differenzierung die also bei Informationen notwendig ist, ist die, ob Daten freiwillig bereitgestellt werden, mit all ihren Vor- und Nachteilen, oder ob sie unfreiwillig erhoben wurden und nur einer eingeschränkten Öffentlichkeit zugänglich sind und so nur einer kleinen Gruppe von Nutzern einen Mehrwert versprechen.

Die gemeinschaftliche Gesellschaft

Die Frage die sich daraus ergibt ist, ob nicht gerade durch den berechtigten Grund der Sorge um die erhobenen Daten vom Staat, die Datenschützer und Privacy-Anhänger durch den falschen Ansatz bei freiwilligen Daten auf nicht vorhandene Probleme gelenkt werden.

Die Privatsphäre ist ein Recht, welches man sich nehmen darf und welche es sich beim Wunsch es zu nutzen, geschützt werden muss. Es ist keine Regel mit allgemeinem Geltungsanspruch, die eingehalten werden muss. Erst durch die Bereitschaft einer Person, sich freiwillig gegenüber einer anderen Person zu öffnen, kann überhaupt irgend eine Form von Gesellschaft entstehen. Denn alle Handlungen die man gegenüber einer anderen Person tätigt, die freiwillig oder unfreiwillig in vorhandenen Informationen in legaler oder illegaler Form in Erfahrung zu bringen sind, sind nicht mehr einforder- oder schützbar. Sie sind ein Bestandteil der Öffentlichkeit geworden. Die reine Quantität der Informationen die durch diese Öffnung entsteht, sagen letztlich zwar viel über eine Person aus, doch sind sie trotzdem nur ein Abbild dieser Person, welches in keinster Weise einen objektiven und qualitativen Gesamteindruck ermöglichen können.

Nur die Informationen die ich nicht bereit bin zu teilen, sind die eigentliche Privatheit denn wie Simmel es bereits vor 100 Jahren zusammenfasst:

Hier scheiden sich also zwei Wege, die ersichtlich eine prinzipielle Differenzierung des soziologischen Sinnes der Gesellschaften überhaupt bedeuten, so sehr die Praxis sie mischen oder ihre Schärfe herabmindern mag: dem Grundsatz, daß eingeschlossen ist, wer nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, steht der andre gegenüber, daß ausgeschlossen ist, wer nicht ausdrücklich eingeschlossen ist.

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19 Antworten zu Die Privatsphäre und die datengeschützte Gesellschaft

  1. mike_gh schreibt:

    „Denn alle Handlungen die man gegenüber einer anderen Person tätigt, die freiwillig oder unfreiwillig in vorhandenen Informationen in legaler oder illegaler Form in Erfahrung zu bringen sind, sind nicht mehr einforder- oder schützbar. “
    Hallo?
    Illegal in Erfahrung zu bringende Informationen sind nicht schützbar?

    Wenn sie in Erfahrung zu bringen sind, sind sie vielleicht aktuell nicht gut genug geschützt. Aber schützbar, indem man den Schutz erhöht.

    Insgesamt kommt bei mir rüber:
    Ein soziales Wesen schützt seine Daten möglichst wenig, teilt sich mit und lässt andere Teilhaben. Andere gibt es auch, aber die sind eher zu bedauern.

    Ich meine:
    Meine Daten schützen zu können und zu dürfen ist Teil meiner Freiheit. Die Freiheit zu teilen oder es eben zu lassen. Und ich freue mich viel mehr wenn sich jmd. freiwillig -obwohl er es nicht muss- für mich öffnet. Nicht weil er sich und seine Daten sowieso nicht vor mir schützen kann.
    Wie lanweilig ist das denn?

    Grüße

    • fasel schreibt:

      „Denn alle Handlungen die man gegenüber einer anderen Person tätigt, die freiwillig oder unfreiwillig in vorhandenen Informationen in legaler oder illegaler Form in Erfahrung zu bringen sind, sind nicht mehr einforder- oder schützbar. “
      Hallo?
      Illegal in Erfahrung zu bringende Informationen sind nicht schützbar?

      ich verstehe den Abschnitt so, dass die Daten die einmal raus sind, nicht wieder zurück in Tube können, sie werden Teil der Öffentlichkeit. Wie die Daten öffentlich wurden ist dafür unerheblich.

      Der andere Punkt ist, dass Datenschutz da eher eine Etikette ist, an die man sich aus sozialen Gründen hält. In dem Rahmen muss man auch entscheiden wie man mit Daten umgeht, die nicht an einen selbst adressiert waren. Dieser Umgang ergibt sich aber untereinander. Sobald ich etwas aus meiner Privatsphäre preisgebe, bleibt mir nur das Vertrauen in mein Gegenüber, dass er damit in meinem Sinne umgeht, unter Kontrolle habe ich die Daten nicht mehr

    • Fritten schreibt:

      mike_gh, nicht illegal in Erfahrung zu bringende Informationen, sondern Informationen die einmal illegal in Erfahrung gebracht wurden. Illegale Informationen können meines Erachtens eh nur Daten sein, die bereits gesetzlich schützenswert sind und daher als illegal überhaupt betrachtet werden können.

      Wie fasel bereits geantwortet hat ist das Problem nur, dass wenn sie einmal nicht ausreichend geschützt wurden und sie in der Öffentlichkeit sind, nicht mehr vor ihr bewahrt werden können (Streisand-Effekt).

      Dein Gesamteindruck ist nicht richtig, ich bedauere niemanden um sein Recht sich gesellschaftlich beteiligen zu wollen wie er möchte, sondern ich finde es gut, wenn jeder sein Recht so wahrnehmen kann wie er mag und nicht dazu gezwungen wird. Problematisch sehe ich den Ansatz, dass Anderen gesetzlich auferlegt werden soll, wie sie Ihre Daten zu verwenden haben.

      Dass du deine Daten schützen können möchtest ist in Ordnung und verständlich. Du kannst deine Gedanken, deine nur vor Dir geäußerten und verfassten „Daten“ schützen, aber sobald du etwas in ein Medium wie das Internet wirfst, oder gar einer Person diese im Vertrauen mitteilst, geht die Möglichkeit des Schutzes gegen Null. Die Daten liegen nicht mehr in deiner Kontrolle. Alleine dass du sie mitgeteilt hast, zeugt dann meiner Meinung nach auch davon, dass du es veröffentlichen wolltest. Unbewusst oder Bewusst.

      Du bist jetzt auch nur die Person für das Beispiel. Was du denkst, tust, willst, nicht willst, kann ich nicht wissen, sondern natürlich nur Du selber.

      Ich könnte mir natürlich versuchen von den wenigen Informationen die du gerade freiwillig bereit warst mitzuteilen, mir einen besseren Eindruck zu vermitteln, natürlich nur mit den Daten die von Dir freiwillig veröffentlicht wurden, doch daran habe ich kein Interesse, da es zu der Diskussion hier wohl nicht beitragen würde und somit ist dein Schutz und der Eindruck den du hier für mich hinterlässt, der Ersteindruck und mein gesamtes Bild was ich von Dir habe, gewährleistet.

      Um aber einen fairen Umgang zu pflegen müssten wir uns auch „bewerten“, denn wie du sagst wäre dies nun unsere Erstbegegnung und wir trauen der anderen Person nicht, „beäugen“ und „schätzen“ die Äußerungen ab.

      Du siehst, nur weil man kann, macht man es nicht automatisch und verliert durch Datenmassen dadurch die notwendige zwischenmenschliche Qualität. Die Möglichkeit dass es so ist, ist kein Grund es zu verteufeln. Es aber wieder versuchen in eine „Tube zu drücken“ ist nicht möglich und währe fehl am Platz um eventuell entstehende Folgen zu disktutieren.

      • run dumschlag schreibt:

        wie schön da darf eine ahnungslose tussi auf spon mal lautsprechen um ein paar hits zu generieren, hat die seite auch anscheinend nötig.
        aber nur so als tip, man sollte sich mit dingen beschäftigen von denen man , zumindest im ansatz, eine ahnung hat.
        einfach billiges und plattes opponieren,lol.
        zumal das alles schon mal angedacht wurde und teilweise bereits praktiziert wird (siehe schweden), ihr seit also etwas merkbefreit in dieser diskussion.
        nur mal so als denkansatz, es gibt auch daten die man angeben muss also nicht der freiwilligkeit unterliegen, so und jetzt???

        Antwort Fritten: Dein „Denkansatz“ ist bereits oben erwähnt, vielleicht einfach nochmal die Zeit nehmen und den Text lesen.

      • Egal schreibt:

        Entschuldige – wenn ich meinem Arzt eine Mitteilung über meine Befindlichkeit mache, möchte ich diese noch lange nicht (auch nicht unbewusst!) veröffentlicht sehen, egal wie schlecht sie evtl. dort geschützt ist.
        Ggf. zeige ich mich auch in der Sauna abseits vom Arbeitsort anders, als bei der Arbeit und bin ganz froh darüber, dass beim Betreten der Sauna nicht automatisch ein Lichtbild, Körperfett-Anteil-Check etc. durchgeführt und in einer Datenbank gesammelt wird, um es auszuwerten und zu veröffentlichen.
        Das ist alles nicht erlaubt? Ja – weil es Gesetze dagegen gibt. Auch hier mag es Missbrauch geben, aber allein die Problematik, dass man nicht jeden Arzt kontrollieren kann, muss die Veröffentlichung noch lange nicht legal machen…

  2. Tengu schreibt:

    Wenn wir die gleichen Gedankengänge auf den Rechtsstaat, Moral, Gesellschaft, Wahrheit etc. übertragen, erkennen wir auch da, dass sie alle Absurditäten sind.

  3. opalkatze schreibt:

    Ich hab so ’n leises Problem mit eurer Interpretation des Begriffs Datenschutz. Während die gebräuchliche Deutung ‚Schutz der Person vor Missbrauch der sie betreffenden Daten‘ ist, habe ich hier den Eindruck, als sollten die Daten selbst geschützt werden, also ein ‚Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch‘ erfolgen. Die Erhebung von Daten ist niemals Selbstzweck und kann es nicht sein; wovor, vor wem, zu welchem Zweck also sollten sie des Schutzes bedürfen?

    Daß Daten, sind sie erst veröffentlicht – in welcher Form, welchem Rahmen und Ausmaß auch immer – sich nicht zurückholen lassen, ist keine weltbewegende Erkenntnis. Statt diese Erkenntnis zu diskutieren, wäre die Überlegung sinnvoller, welche Mechanismen der Verselbständigung stattfinden.

    @Fritten
    Streisand-Effekt bezeichnet die steil ansteigende Verbreitung von Daten, deren Bekanntwerden unterdrückt werden sollte bzw. untersagt wurde. Die Sängerin wollte die Veröffentlichung von Luftaufnahmen ihres Anwesens in Bel Air verhindern, wodurch die Öffentlichkeit überhaupt erst darauf aufmerksam wurde. Die Folge war eine rasante ungewollte Verbreitung dieser Fotos. In Deutschland ist das z.B. bei den Wolfskin- und Jako-Abmahnungen passiert.

    • fritten schreibt:

      Versteh die bisher wenigen Einträge hier bitte lediglich als Grundgedanken, die von verschiedenen Personen gesammelt werden und keinen Anspruch auf irgendwas haben.

      mspro hatte auch in seinen Tweets geäußert, dass wir uns „recht eng an der „informationellen selbstbestimmung““ hängen würden und er sowas wie eine Forderung der Spackeria sehen würde. Bisher sind es hier nur Kommentare.

      Dein Ansatz, welche Mechanismen der Verselbstständigung sind interessant, doch erstmal müssen auch die bisherigen Begrifflichkeiten aufgeräumt werden. Wir hantieren mit Begriffen die für ein Medium wie das Internet nicht gemacht worden sind und wie ein „digitales Radiergummi“ oder ein „Stoppschild“ schon allein durch ihre vorherige Nutzung nicht greifen können.

      Deine erste Definition von Datenschutz würde ich unterschreiben, eher aber auf eine genauere Art von Daten eingehen: ‘Schutz der Person vor Missbrauch der sie betreffenden unfreiwillig erhobenen Daten’, also Daten die der Staat erhebt. Nun ist es aber so, dass immer mehr Menschen bereit sind Informationen und Daten über sich freiwillig mitzuteilen, die nicht unter einer bisherigen Definition von Datenschutz fallen können. Dieser Datenschutz wäre dann ja ‘Schutz der Person vor Missbrauch der sie betreffenden freiwillig mitgeteilten Daten‘, wo also dann Daten die freiwillig bereitgestellt im „digitalen Raum“ geistern, vor Missbrauch geschützt werden sollen.

      Irgendwie alles eher suboptimal, nicht ausgereift und auf keinen Fall eine Forderung oder eine gemeinsame Definition, eher ein Ablageplatz für die bisherigen Gedanken. Also wenn du magst…

      Bzgl. Streisand-Effekt:
      Im Kommentar meinte ich genau diese eventuell eintretende Wahrscheinlichkeit, dass beim Versuch die Information entfernen zu lassen, diese sich danach evtl. stärker verbreitet, als vorher ihnen eigentlich Aufmerksamkeit entgegengebracht wurde.

  4. Martin schreibt:

    Euer Ansatz ist sehr interessant. Gerade, weil er sich „Post-Privacy“ nennt. Da ist vieles drin, was sich zu diskutieren lohnt.

    Auch ich gehöre zu den „selbst schuld“-Sagern, weil ich eine selbstbestimmte Gesellschaft gern so verstehen möchte, dass sie selbst weiß, was für sie am besten ist. Allerdings ist das Wunschdenken in dem Punkt, wo eine schier nicht ignorierbare Menge Leute mit offensichtlich ungenügendem Intellekt, mangelndem Verständnis für „das Medium“ oder schlicht nicht vorhandenem Weitblick es nicht selbstverantwortlich hinbekommt, genau die Menge Daten preiszugeben, die sie auch wirklich gewillt sind, preiszugeben. Sondern, im Versus, schützenswerte Subjekte werden. Im Sinne von Datenschutz zum Beispiel. Ich finde, in der Wirtschaft ist es ganz ähnlich: Grundsätzlich herrscht erstmal Marktwirtschaft und jeder kann nach Vermögen so reich oder pleite werden wie er will, aber in bestimmen Sonderfällen nimmt sich der Staat bestimmen Zuständen an (Stw. Kartellgeschichten) und reguliert. Der schmale Grat bei der Privatsphären-Thematik besteht dann für mich aber darin, die Grenze richtig zu ziehen: Was darf jeder selbst regeln, wo müssen Gesetze das Individuum vor seiner eigenen Blödheit schützen?

    • fritten schreibt:

      Eine Grundfrage die sich in einem gesellschaftlichen System immer stellt.
      Es ist das Spiel mit Risiko und Sicherheit, also der Bereitschaft eine eventuelle Gefahr zu bewerten um sie zwar nicht gänzlich zu beheben um mit ihr aber verhältnismäßig besser umgehen zu können, oder der Option sich der Gefahr gänzlich zu verschließen und zu versuchen sich vor ihr zu schützen.

      Wir leben in einer Gesellschaft die immer gewisse Freiheiten gewährt, andere aber auch davor zu schützen bedarf, doch nie in einem Verhältnis, wo man den Schutz als Pflicht, sondern als Recht wahrnehmen kann.

      Ich persönlich sehe nun, dass dieses Zusammenspiel von Sicherheitsgesellschaft und Risikokultur in ihrem vernünftigen Verhältnis zu brechen beginnt, daher benötigt es erstmal nur die Debatte, was daraus folgt und wie man eventuell ihm anders begegnen kann.

      Was daraus entsteht, steht ja hier bisher noch nicht geschrieben.

      • Martin schreibt:

        Ihr werdet aber nicht um die Motive und die Motivation der Individuen herumkommen, Daten zu teilen! Henne-Ei Problematik: Wo kommt überhaupt das Problem her? -Das Problem ist nicht der Hochkriminelle auf den Cayman-Islands, der der Telekom die Daten vom Server absaugt und dann vertitscht. Das Problem ist die Gier der Leute: Nimm Gewinnspiele, millionenfach gibt da Hans und Franz jeden Tag alles mögliche von sich preis, und zwar OHNE das Kleingedruckte zu lesen. Das sind meist die Leute, die die plötzliche Zunahme von Werbezusendungen nicht als seltsam wahrnehmen, die es aber nicht verstehen können, dass die Teenie-Tochter von nebenan nackt auf dem Handy des Schulkollegen zu sehen ist.
        Oder nimm die Selbstdarsteller, die ihren Selbstwert nur durch ihren Bekanntheitsquotienten der Summe der Sozialen Netzwerke bestimmen. Bei denen kommen die onlinigen Sozialen Netzwerke als schöne neue Welt daher, beinahe unerschöpfliche Möglichkeiten, das Ego digital zu verlängern.
        Das ganze geht dann aber wieder soweit, dass sich die, die nicht zu den digital Natives gehören, so verunsichert fühlen von dieser digitalen Welt, dass sie selbst sicheres Online-Terrain nicht zu betreten bereit sind. Ergo werden diese Leute ausgeschlossen, vom Fortschritt diskriminiert. Stichwort: If you’re not in google, you’re not existant.
        Will sagen: Einerseits ist die weitaus freimütigere und sicher auch freiwilligere Preisgabe von allerlei Informationen, beschleunigt und multipliziert „vom Internet“, ein Ausdruck des Zeitgeists und damit einher geht auch die daraus resultierende Problematik, wie man seine Daten vor Missbrauch schützen kann. Aber wahrgenommenermaßen muss der Begriff „Missbrauch“ unbedingt neu definiert werden, weil das, was die Gesellschaft umgekehrt an frei zugänglichen Informationen von ihren „aktiven Mitgliedern“ erwartet, im Vergleich zum klassischen Verständnis von Datenmissbrauch beinahe schizophren anmutet.

  5. opalkatze schreibt:

    Ich fand die ersten Einträge nicht unbedingt vernünftig, aber ernsthaft und diskussionswürdig. Nach dem heutigen Tag sehe ich nur noch eine grosse PR-Aktion, die dem Thema mehr schadet als nutzt. Das war aber sichtlich auch nicht die Intention. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.

  6. Ianus schreibt:

    Hi,

    als ich den Beitrag von Julia Schramm in Spiegel Online gesehen habe wurde ich auf euch aufmerksam. Aber was ich da lese, ist meines Erachtens das wilde Gefasel eines post-universitären Verbandes, der die graue Theorie eines 100jährigen Simmels aus den Ohren rauskommt und irgendwie den Weg in die Internetgesellschaft gefunden hat. Georg Simmel kann nicht mal im Traum an eine Gesellschaft und deren Werte geahnt haben, wie wir sie heute haben. Der Mann ist im Kaiserreich auf die Welt gekommen. Eine Theorie aus dieser Zeit auf heute zu übertragen, wage ich mal als sehr mutig zu bewerten.

    Ihr sagt: „Somit ist auch ein geäußertes Geheimnis eine Bestandteil der Gesellschaft, da es zusammen mit den wahren oder gelogenen Äußerungen einer Person, zum Wissen über diese Person beitragen. Wir bauen unsere wichtigsten Entschlüsse auf ein kompliziertes System von Vorstellungen, deren Mehrzahl das Vertrauen, daß wir nicht betrogen wurden, voraussetzt.“
    Kommentar: Sehr richtig: „[..] dass wir nicht betrogen wurden, [..] Und darum gehts Jungs und Mädels. Genau darum!

    Ihr sagt: „Erst durch den angeblichen Schutz dieser Daten und sie zu einem schützenswerten Geheimnis zu stilisieren, entsteht die Gefahr, die von Ihnen ausgeht, nämlich dass diese Daten in Hände fallen, in die sie nicht gehören. Werden sie von Anfang an der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, entsteht keine Gefahr, da keine Daten anfallen werden, die es zu schützen sich für die einzelne Person lohnt.“
    Kommentar: 1. Von den gespeicherten Daten geht überhaupt keine Gefahr aus! Sondern ihrer Verwertung! 2. Erzähl das mal dem Guttenberg! 3. Natürlich, wenn ich per AGB keinen Datenschutz anbiete, muss ich auch keinen gewährleisten. Und schwups habe ich keine Probleme! Das ist eine Philosophie!

    Ihr sagt: „Denn alle Handlungen die man gegenüber einer anderen Person tätigt, die freiwillig oder unfreiwillig in vorhandenen Informationen in legaler oder illegaler Form in Erfahrung zu bringen sind, sind nicht mehr einforder- oder schützbar.“
    Kommentar: –> Legal, illegal scheiß egal? Die nicht autorisierte Anhäufung illegal ermittelter Daten und deren Verendung soll also auf keinen Fall rechtswidrig sein! Danke fürs Gespräch.

    Ich kann diese Auffassung nicht verstehen, nur weil man derzeit etwas nicht kontrollieren kann, es zu legalisieren und gut zu finden. Dann kann man auch die Mafia legalisieren, die kann man auch nicht mit verhältnismäßigen Mitteln im Zaun halten. Oder unser Anti-Terror Krieg. Oder die Gen-Pflanzen. Oder vielleicht auch die Verbreitung Dezentraler Sicherungskopien.

    Ich kanns nicht kontrollieren, also brauch ich mich nicht drum kümmern. Alles super! Denkt euch was anderes aus.

  7. Enno schreibt:

    Ich habe immer noch keine befriedigende Antwort darauf erhalten, warum ihr nicht alle eure Zugangsdaten zum Homebanking veröffentlicht. Gerade auf auf „geheime“ und „illegal in Erfahrung gebrachte“ Daten geht dieser ja explizit ein.

    • fasel schreibt:

      Geld sind keine Daten, auch nicht im Onlinebanking. Es ist letztendlich eine Repräsentation von Besitz (ob das mit unser heutigen Geldsystem noch so ist, kann man lange diskutieren…)
      Mit mit den Zugangsdaten (das sind tatsächlich Daten) kannst du mir also realen Besitz wegnehmen, also gebe ich darauf acht. Zugangsdaten sind auch ein Geheimnis zwischen mir und der Bank, mehr oder minder kryptografisch gesichert. Öffentlich sind sie nicht. Privat allerdings auch nicht. Das sind alles kein Thema für Datenschutz sondern für Vertrauen und Computersicherheit.

      Um deine Frage zu beantworten: Ich habe kein Interesse das öffentlich zu machen und mache es deswegen nicht, meine Bank ebenso wenig.

      Werden die Daten doch – wie auch immer – öffentlich, habe ich allerdings kein Anspruch darauf, dass die Öffentlichkeit die Daten vergisst oder schützt, zumindest keinen jenseits der sozialen Etikette. Sie sind dann Teil der Öffentlichkeit. Ich muss halt bei der Bank dann den alten Zugang sperren lassen und bekomme ein neuen. Pech für mich.
      Falls mir Leute mit den Zugangsdaten mein Geld nehmen, machen die sich aber trotzdem strafbar (nur um den Eindruck zu vermeiden man wolle ein neues Rechtssystem).

      Alles nach meinem Verständnis dieses Beitrags.

  8. Tracy Giarusso schreibt:

    Man kann es inzwischen überall nachlesen, die Deutschen möchten den „Like Button“ von Facebook auf Webseiten nicht mehr sehen. Ich kann die Aufregung auch verstehen. Mir behagt es auch nicht dass die Amis alle unseren Daten von uns sammeln. In naher Zukunft, womöglich nicht heute, kann man aus diesem Datenbestand wertvolle Wirtschaftliche Vorteile ausfiltern können. Auch ich bin ein Facebook Nutzer und gebe da zuviele Daten von mir preis. Wohin das alles noch führen wird ist zur Zeit noch unbekannt.

  9. Stromer schreibt:

    „Den Umkehrschluss, den diese Seite ja als „Post-Privacy“-Ansatz vertritt ist der, dass wir in Georg Simmels Sinne eben nicht selbst geäußerte Geheimnisse schützen dürfen, sondern sie der Allgemeinheit zugänglich machen müssen. Der Unterschied der sich kristallisiert ist, dass man zwischen freiwilligen Äußerungen und staatlich erhobenen Daten unterscheiden muss.“ – schade,dass heutige Social Media stehlen unsere Intimität.

    „Denn alle Handlungen die man gegenüber einer anderen Person tätigt, die freiwillig oder unfreiwillig in vorhandenen Informationen in legaler oder illegaler Form in Erfahrung zu bringen sind, sind nicht mehr einforder- oder schützbar. Sie sind ein Bestandteil der Öffentlichkeit geworden.“ – die privatsphäre soll nicht im großen Teil zur Öffentlichkeit gehören.

    Das ist meine Meinung.

  10. Famaguster schreibt:

    @Stromer

    Die menschliche Intimität ist heutzutage bedroht wie nie vorher.

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